Schon alleine der Gedanke, dass in den nächsten Tagen ein Termin beim Zahnarzt ansteht, löst bei vielen Menschen Angst aus. Doch was passiert, wenn die Angst zur Panik wird, wenn Termine aufgeschoben Betäubungsmethoden bei Zahnarztangstwerden und man lieber Zahnprobleme riskiert, als sich vom Mediziner behandeln zu lassen? Viele Menschen gehen erst dann zum Zahnarzt, wenn sie die Schmerzen gar nicht mehr aushalten. Sie ertragen oft tagelange Schmerzen, haben Probleme beim Kauen und haben Einschlafprobleme, da sie von den Zahnschmerzen wachgehalten werden. Die Zahnarztangst ist keine zu unterschätzende Angst, da Betroffene tatsächlich den Weg zum Zahnarzt derart lange aufschieben, bis oft mehrere Zähne kaputt sind und Zahnschmerzen zur Tagesordnung gehören. Patienten, die unter der Zahnarztangst leiden, werden daher auch immer wieder unter Narkose behandelt. In vielen Fällen steht die Behandlung unter Vollnarkose die einzige Möglichkeit dar, um die Zähne der Betroffenen zu sanieren. Wichtig ist, dass im Vorfeld mit dem Mediziner Rücksprache gehalten wird – der Zahnarzt muss wissen, dass sein Patient Angst hat. Nur dann, wenn beide Seiten ehrlich zueinander sind, können Lösungen erarbeitet werden. Denn oftmals haben die Patienten nicht nur Angst vor dem Zahnarzt, sondern auch von den unterschiedlichen Betäubungsmethoden.

Welche Betäubungsmethoden werden von den Zahnärzten angeboten?

Im Rahmen zahnärztlicher Behandlungen stehen unterschiedliche Betäubungsmethoden zur Verfügung. Einerseits gibt es die klassische Spritze, die sogenannte lokale Anästhesie, die dafür sorgt, dass der zu behandelnde Zahn keine Schmerzen verursacht. Andererseits stehen aber auch Betäubungsmethoden zur Verfügung, die dafür sorgen, dass der Patient gar nichts von der Behandlung mitbekommt. So gibt es den kurzen Dämmerschlaf, die Analgo-Sedierung und auch die klassische Vollnarkose, wobei hier zwischen einer Gas- und einer Injektionsnarkose unterschieden wird. Jede Betäubungsmethode hat Vor- und Nachteile, die im Vorfeld berücksichtigt werden müssen.

Die Sedierung

Die Sedierung stellt eine kurze medikamentöse Narkose dar, die bei längeren zahnärztlichen Eingriffen angewandt werden kann. Hier „verschläft“ der Patient seine Behandlung und erwacht erst, wenn der Zahnarzt fertig ist. Die Sedierung ist vor allem für Patienten interessant, die einerseits eine längere Behandlung vor sich haben, andererseits auch mit der Zahnarztangst zu kämpfen haben. Der Patient erhält ein Beruhigungsmittel, das sich dämpfend auf sein Zentralnervensystem auswirkt. Der Vorteil? Der Patient ist ansprechbar.

Die Analgo-Sedierung

Hat der Patient Angst vor den Schmerzen und auch Angst vor der Narkose, empfehlen Zahnärzte die sogenannte Analgo-Sedierung. Mittels Analgo-Sedierung werden die Schmerzen und die Angst ausgeschalten; der Patient erhält – zusätzlich zum eigentlichen Beruhigungsmittel – auch ein Schmerzmittel. Im Rahmen der Behandlung ist ein Anästhesist erforderlich, der die Analgo-Sedierung überwacht. Weitere Infos zur Analgosedierung bei Zahnarztangst erfahren Sie hier.

Der Dämmerschlaf

Hat der Patient Angst vor dem Zahnarzt und auch Angst vor einer Narkose, kann der Zahnarzt den Dämmerschlaf empfehlen. Auch hier ist der Patient weiterhin ansprechbar, verspürt aber keinerlei Schmerzen. Der Patient erhält ein Sedativum und eine Lokalanästhesie. So kann die innere Anspannung, die dafür sorgt, dass es zu Panikattacken kommt, „gelöst“ werden; der Patient „verliert“ seine Angst vor dem Zahnarzt und kann eine stressfreie Behandlung erleben. Diese Behandlungsmethode wird auch vorwiegend bei Patienten angewandt, die unter psychischen Erkrankungen leiden.

Die Vollnarkose

Leidet der Patient unter einer extremen Zahnarztangst, kann der Zahnarzt auch eine Vollnarkose vorschlagen. Zu beachten ist, dass – wenn der Patient lange Zeit nicht beim Zahnarzt war und daher schon mehrere „Baustellen“ in seinem Mund hat – die Kosten privat getragen werden müssen. Im Rahmen der Narkose ist auch ein Narkosefacharzt erforderlich, der während des Eingriffs die Vitalwerte des Patienten überprüft. Schlussendlich muss der Patient künstlich – über eine Beatmungsmaske oder einen Beatmungsschlauch – beatmet werden. Im Rahmen der Vollnarkose steht entweder die Injektions- oder die Gasnarkose zur Verfügung.
Die Gasnarkose stellt die klassische Methode der Betäubung dar; der Patient atmet das Narkosegas ein, das ihn in weiterer Folge betäubt. Jedoch findet nicht nur eine Betäubung über die Narkose statt; der Patient erhält auch ein Schmerzmittel.
Entscheidet sich der Zahnarzt für eine Injektionsnarkose, muss der Patient keine Angst haben – bei der Injektionsnarkose sind weniger Nebenwirkungen zu befürchten.
Bevor der Zahnarzt einen Eingriff unter Vollnarkose durchführt, muss sich der Patient einer sorgfältigen Anamnese unterziehen. Dabei sind Alter, Gewicht, Vorerkrankungen, Allergien oder auch Unverträglichkeiten zu berücksichtigen. Auch Medikamente und akute Beschwerden müssen im Vorfeld berücksichtigt werden. Kommt der Zahnarzt zu dem Ergebnis, dass ein erhöhtes Komplikationsrisiko vorliegt, kann er die Behandlung unter Vollnarkose ablehnen. Weitere Infos zur Vollnarkose bei Zahnarztangst finden Sie hier.

Wer übernimmt die Kosten für eine Vollnarkose?

Leidet der Patient unter einer ausgeprägten Zahnarztangst, wobei die Angst durch ein psychiatrisches Gutachten nachgewiesen werden kann, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für den Eingriff. Kleinkinder, die noch keine 12 Jahre alt sind, benötigen kein spezielles Gutachten. Auch geistig behinderte Personen, Personen mit Bewegungsstörungen oder Allergiker, die mitunter auch keine lokale Anästhesie vertragen, benötigen im Regelfall kein psychiatrisches Gutachten. Jedoch ist es wichtig, dass im Vorfeld mit der Krankenkasse Kontakt aufgenommen wird, sodass es am Ende zu keinen Problemen bei der Kostenerstattung kommt. Die Krankenkasse übernimmt auch dann die Kosten allfälliger Betäubungsmethoden, wenn der Zahnarzt zu der Entscheidung gelangt, die Behandlung kann nicht unter einer lokalen Anästhesie erfolgen. Steht daher nur eine Vollnarkose als Betäubungsmethode zur Verfügung, übernimmt die Krankenkasse ebenfalls die Kosten.

Risiken und Komplikationen

Viele Patienten, die Angst vor dem Zahnarzt haben, haben auch Angst vor einer Narkose. Sie fürchten sich vorwiegend vor den möglichen Neben- und auch Nachwirkungen – so etwa vor Kopfschmerzen, Übelkeit oder Erbrechen. Nebenwirkungen, die bei der Gasnarkose durchaus möglich sind, wobei derartige Beschwerden auch medikamentös behandelt werden können. Schlussendlich hat auch der Zahnarzt kein Interesse daran, wenn sich sein Patient nach einer Zahn-Operation erbricht. Als Alternative wird daher auch immer wieder die Intubationsnarkose angeboten. Das Narkosemittel wird geringer dosiert; in weiterer Folge kommen Muskelrelaxanzien zum Einsatz. Heutzutage braucht kein Patient Angst vor etwaigen Neben- oder Nachwirkungen einer Vollnarkose haben. Wichtig ist, dass im Vorfeld die relevanten Faktoren und auch Vorerkrankungen besprochen werden, sodass der Zahnarzt auf den Patienten eingehen und mitunter eine andere Dosierung wählen kann.
Natürlich – bei jedem Eingriff sind unerwartete Notfälle möglich. Im Regelfall handelt es sich dabei um Herz-Kreislauf-Störungen. Jedoch sind die Zahnärzte und Anästhesisten, die während der Behandlung anwesend sein müssen, auf derartige Vorfälle vorbereitet. Schlussendlich wird der Patient nicht nur dauerhaft überwacht, sondern stehen auch unterschiedliche Präparate und Instrumente zur Verfügung, damit dem Patienten geholfen werden kann. Zu den weiteren Komplikationen gehören Stoffwechselentgleisungen, allergische Schocks oder auch ein plötzlich einsetzender Herzstillstand.
Von einer Vollnarkose wird abgeraten, wenn eine Schwangerschaft besteht oder der Patient, trotz vorheriger Erklärung, nicht nüchtern ist. Des Weiteren können Vorerkrankungen des Herzens ein Grund sein, warum der Zahnarzt eine Behandlung unter Vollnarkose ablehnt. Hat der Patient Angst vor der Narkose, kann er sich für eine lokale Betäubungsspritze oder den Dämmerschlaf entscheiden. Behandlungen, die etwa unter Dämmerschlaf oder unter Vollnarkose durchgeführt werden, führen ausschließlich Kieferchirurgen durch.

Die Vorteile der unterschiedlichen Betäubungsmethoden

Entscheidet sich der Patient für eine Narkose, verschläft er die Behandlung. Seine letzte Erinnerung werden die Worte des Zahnarztes sein, er solle jetzt von „100 zurückzählen“ – im nächsten Moment ist bereits alles vorbei. Der Patient erwacht und stellt fest, dass die Behandlung bereits vorbei ist. Natürlich haben auch die anderen Betäubungsmethoden – wie der Dämmerschlaf oder die Sedierung – ihre individuellen Vorteile. So gibt es kaum Komplikationen oder nachträgliche Schwierigkeiten (kein Erbrechen, keine Übelkeit); ob und inwiefern jedoch derartige Methoden zum gewünschten Erfolg führen, hängt auch von der psychischen Verfassung des Patienten ab. Einerseits kann jede Betäubungsmethode dazu führen, dass der Patient die Behandlung schmerz- und angstfrei erlebt, andererseits gibt es aber auch Patienten, die eine fast unbeschreibliche Zahnarztangst haben, sodass nur eine Narkose den gewünschten Erfolg bringt.

Patienten sollten über ihre Angst reden

Wer geht schon gerne zum Zahnarzt? Wird aus dem „Unwohlsein“ aber Angst oder gar Panik, sollte man diese Probleme mit dem Zahnarzt besprechen. Dabei müssen sich die Betroffenen auch nicht schämen; es gibt derart viele Menschen, die unter einer Zahnarztangst leiden, dass es heutzutage schon völlig normal ist, wenn man auf weitere Betäubungsmethoden zurückgreift und sich mitunter auch in das Land der Träume schicken lässt, damit man keine Sekunde von dem Eingriff mitbekommt.

Präsentation von Zahnarzt Dr. med. Unterhuber

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